Förderung von Beratungsleistungen durch die BAFA
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt Zuschüsse zur Unternehmensberatung auch wenn Sie das Gründercoaching Deutschland schon in Anspruch genommen haben oder die Unternehmensgründung länger als 5 Jahre zurückliegt. Gefördert werden unter anderem Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation sowie Mitarbeiterbeteiligung.
Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Ihre Vorteile durch die Beratung
- Zuschuss von bis zu 75 % netto des Beraterhonorars
- Beratung zum Thema Technologie und Innovation
- Weiterentwicklung ihres Führungskonzeptes
- Die Beratung kann zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
- weniger als 250 Personen beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
- sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.
Wo kann man den Zuschuss beantragen?
Die Fördermittel können erst nach Abschluss des Beratungsprojektes und erfolgter Zahlung durch den Mandanten bei einer Leitstelle der BAFA beantragt werden. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen.
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