Gründungsberatung – Vorab klar zum Unternehmerdasein
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Existenzgründung.
Ziel ist es, Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens zu geben.
Die Förderung wird als Zuschuss zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt.
Ihre Vorteile durch die Beratung
- Zuschuss von bis zu 75 % des netto Beraterhonorars
- Klärung Sicherung und Optimierung Ihrer Finanzierung,
- Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzeptes,
- Überarbeitung/ Weiterentwicklung des Gründungskonzeptes,
- Markterschließung,
- Standortsuche,
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien sowie
- Maßnahmen zu Personalaufbau oder Personalkonzeptentwicklung.
Voraussetzungen für die Gründungsberatung
- Das zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben.
- Vorlage eines Gründungskonzeptes
- Die Gründung darf noch nicht erfolgt sein. Der Antragsteller darf noch keine Waren oder Dienstleistungen am Markt anbieten.
In einem kostenlosen Erstgespräch beantworten wir gern Ihre Fragen. Termin vereinbaren »
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