Arzt- und Medizinstrafrecht

Auch im Arzt- und Medizinstrafrecht haben sich die Sanktionsrisiken für im medizinischen Bereich tätige Personen und Unternehmen in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. Neben den „klassischen“ Verfahren zum Vorwurf ärztlicher Behandlungsfehler (strafrechtlich als Körperverletzung erfasst) oder einer Verletzung der ärztlichen Schweigepflichten (strafrechtlich eine Verletzung von Privatgeheimnissen) nehmen insbesondere Ermittlungen wegen Wirtschaftsdelikten im Gesundheitssektor weiter zu. So werden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie Kliniken, Labore und andere Leistungserbringer verstärkt mit Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs, der Untreue oder der Korruption im Gesundheitswesen sowie strafbaren Regulatorik-Verstößen (etwa nach dem Arzneimittelgesetz) konfrontiert.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Ärzten und Kliniken in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und bei der vorbeugenden Vermeidung strafrechtlicher wie auch berufsrechtlicher Risiken. Wenn erforderlich greifen wir als Bevollmächtigte auch zum Mittel der Verfassungsbeschwerde – wie im Fall des 2015 erlassenen Gesetzes, das die Suizidhilfe in Deutschland unter Strafe gestellt hatte, erfolgreich geschehen. In unserer Beratung behalten wir mögliche berufsrechtliche Folgen (etwa für die Approbation) stets im Blick. Bei medizin- oder sozialversicherungsrechtlichen Spezialfragen können wir jederzeit auf unser ausgeprägtes Netzwerk an renommierten Kooperationskanzleien zurückgreifen.