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Die Kanzlei

Wir sind Experten im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit internationalen Bezügen.
Wir verteidigen und beraten Unternehmen, Manager, Gremien und Privatpersonen in der strafrechtlichen Krise und zu deren Vermeidung. Unser Anspruch ist es, Probleme zu lösen. Komplexe Verfahren, die Beratung von Gremien und das strafrechtliche Projektmanagement gehören zu unserem Alltag.

Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen daher nicht nur über den wissenschaftlichen Hintergrund, sondern auch über die Fähigkeit, ihr Wissen in die tägliche Arbeit mit den Ermittlungsbehörden und unseren Mandanten einzubringen. Von unseren Standorten in München, Berlin und Frankfurt aus beraten und verteidigen wir in Deutschland und Europa. Die bundesweite und internationale Vernetzung unserer Anwältinnen und Anwälte kommt unseren Mandanten zugute. Unsere langjährige Erfahrung bringen wir in unser Team aus engagierten Anwältinnen und Anwälten ein.

Rechtsgebiete

  • Das Wirtschaftsstrafrecht sanktioniert längst nicht mehr nur (Subventions-)Betrug und Untreue. Entscheider und Unternehmen geraten zunehmend ins Visier von Staatsanwaltschaften, die gegen vermutete Wirtschaftskriminalität aufrüsten.

    Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Managern und nationalen wie internationalen Unternehmen aller Größenordnungen. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen von Straf- und Bußgeldverfahren, von der internen Untersuchung oder einer Durchsuchung über Vernehmungen bei Behörden, Gerichten oder Untersuchungsausschüssen und Ermittlungs- und Hauptverfahren bis in die Revision.

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  • (Corporate) Compliance meint Rechtstreue und Regeleinhaltung im Unternehmenskontext. Die grundsätzliche Pflicht von Unternehmen und Führungskräften, Vorkehrungen zur Verhinderung von „aus dem Unternehmen heraus“ begangenen Straftaten zu treffen, ist schon lange etabliert. Aber die Anforderungen werden zunehmend komplexer. Und sie steigen vor allem dann, wenn im eigenen Unternehmen (oder bei Wettbewerbern) konkrete Straftaten aufgedeckt wurden, die auf Schwächen im eigenen Compliance Systemen hinweisen. Eine häufig unverzichtbare Maßnahme sind dann interne Untersuchungen.

    Wir haben langjährige Erfahrung sowohl in der Präventivberatung von Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (Corporate Compliance) als auch in der internen Aufarbeitung und Untersuchung von Compliance-Fällen.

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  • Auch im Arzt- und Medizinstrafrecht haben sich die Sanktionsrisiken für im medizinischen Bereich tätige Personen und Unternehmen in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. Neben den „klassischen“ Verfahren zum Vorwurf ärztlicher Behandlungsfehler (strafrechtlich als Körperverletzung erfasst) oder einer Verletzung der ärztlichen Schweigepflichten (strafrechtlich eine Verletzung von Privatgeheimnissen) nehmen insbesondere Ermittlungen wegen Wirtschaftsdelikten im Gesundheitssektor weiter zu. So werden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie Kliniken, Labore und andere Leistungserbringer verstärkt mit Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs, der Untreue oder der Korruption im Gesundheitswesen sowie strafbaren Regulatorik-Verstößen (etwa nach dem Arzneimittelgesetz) konfrontiert.

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  • Angehörige der freien Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unterliegen berufsrechtlichen Vorschriften ihrer jeweiligen Berufsgruppen. Verstöße führen hier regelmäßig zu berufsrechtlichen Verfahren – bei leichten Verstößen können diese unmittelbar von den jeweiligen berufsständischen Kammern geahndet werden; bei schwereren Verstößen sind die jeweiligen Berufsgerichte zuständig. Strafverfahren gegen Angehörige freier Berufe ziehen regelmäßig daran anschließende berufsrechtliche Verfahren nach sich. Diese Verfahren können dann grundsätzlich zum Ausschluss aus der beruflichen Tätigkeit oder dem Verlust der jeweiligen Zulassung führen.

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  • Wir denken Strafrecht international, europäisch und global.

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  • Revision und Verfassungsbeschwerde sind das Meisterstück der strafrechtlichen Expertise. Deutschlandweit verfügen nur eine Handvoll Rechtsanwälte über die Fachkunde und Erfahrung, der es bedarf, um eine Revision erfolgreich zu führen. Prof. Dr. Christoph Knauer verteidigt regelmäßig in Revisionsverfahren insbesondere vor dem Bundesgerichtshof. Er ist Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der Ludwig-Maximilians-Universität München und gibt mit dem Münchener Kommentar ein Standardwerk zur Strafprozessordnung heraus und kommentiert dort die Vorschriften zur Revision. Häufig wird er bereits während der laufenden Hauptverhandlung beratend tätig, um die Revision bereits in der Instanz „anzulegen“.

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