Internationales

Wir denken Strafrecht international, europäisch und global.


Auslieferung, Rechtshilfe und Rückführung im Ausland verurteilter Deutscher

Der Schutz gegen Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls oder nach der Festnahme aufgrund eines internationalen Haftbefehls (Red Notice) gehören seit vielen Jahren zu unserer täglichen Arbeit. Auch hier beraten wir nicht erst nach der Festnahme, sondern bereits proaktiv, beispielsweise bei der Löschung von INTERPOL-Haftbefehlen.

Durch unsere internationale Vernetzung mit Auslieferungsexperten in anderen Staaten können wir grenzüberschreitend und umfassend beraten.

Umgekehrt begleiten wir im Ausland verurteilte Deutsche auf dem Wege zurück nach Deutschland.

Im Umgang mit der Europäischen Ermittlungsanordnung aber auch der sonstigen Rechtshilfe mit Staaten außerhalb der EU verfügen wir über ausgeprägte Erfahrungen.


Europäische Staatsanwaltschaft / Bundeskriminalamt

Wir verteidigen zudem in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO). Durch genaue Kenntnis der Funktionsweise und Struktur der noch jungen EPPO können wir unsere Mandanten umfassend zu strafprozessualen Herausforderungen beraten und auch damit einhergehende Chancen für die Verteidigung aufzeigen.

Eine Verteidigung schon gegenüber Maßnahmen des Bundeskriminalamts (BKA) ist selbstverständlicher Teil der Arbeit.


Völkerstrafrecht und strafrechtlicher Menschenrechtsschutz

Völkerstrafrechtliche Verbrechen – Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen – werden lange schon nicht mehr nur in Den Haag u.a. vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt. Auch national spielt die Strafverfolgung dieser Verbrechen eine immer größere Rolle. Die Verteidigung und die Vertretung der Nebenklage in diesen Verfahren ist nur eine Seite der völkerrechtlichen Expertise, die wir anbieten. Mit Dr. h.c. Wolfgang Schomburg – Richter a.D. am BGH sowie an den UN-Tribunalen für das frühere Jugoslawien und Ruanda – sind wir fachlich mit umfassender Erfahrung aufgestellt und bieten eine exzellente Beratung an allen drei Standorten.

Auch eine Fokussierung auf die Wahrung der Grund- und Menschenrechte auf nationaler Ebene, im Rahmen der EU, des Europarates und der Vereinten Nationen – soweit nötig auch vor den jeweiligen hierzu berufenen Gerichten und Gremien – ist unser aller besondere Verpflichtung.