Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 

Das Wirtschaftsstrafrecht sanktioniert längst nicht mehr nur (Subventions-)Betrug und Untreue. Entscheider und Unternehmen geraten zunehmend ins Visier von Staatsanwaltschaften, die gegen vermutete Wirtschaftskriminalität aufrüsten.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Managern und nationalen wie internationalen Unternehmen aller Größenordnungen. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen von Straf- und Bußgeldverfahren, von der internen Untersuchung oder einer Durchsuchung über Vernehmungen bei Behörden, Gerichten oder Untersuchungsausschüssen und Ermittlungs- und Hauptverfahren bis in die Revision.

Wir verteidigen und beraten in allen wirtschaftsnahen Bereichen, vor allem:


Bankenstrafrecht

Die Verteidigung von Banken und ihren Mitarbeitern erfordert besondere Expertise. Klassische strafrechtliche Verteidigungsstrategien sind auf Bankenverfahren oft nicht übertragbar, neben strafrechtlichen spielen oft auch regulatorische Aspekte eine große Rolle. Als erfahrene Verteidiger von Führungskräften aus dem Bankenbereich und langjährige Berater von Bankhäusern berücksichtigen wir alle Aspekte, die eine erfolgreiche Verteidigung auf diesem Gebiet ausmachen.


Steuerstrafrecht

Die Verteidigung in Steuerstrafverfahren bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Regelmäßig erfordert dabei bereits die Ermittlung des Sachverhalts besondere wirtschaftliche Expertise. Mit den prozessualen Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens und den beteiligten Behörden und Strukturen sind wir vertraut. Bei Bedarf ziehen wir über unser ausgeprägtes Netzwerk renommierte Kooperationskanzleien im Bereich des Steuerrechts hinzu.


Kapitalmarktstrafrecht

Wer sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, gegen Ad-hoc-Pflichten verstoßen, Insiderhandel betrieben oder den Markt manipuliert zu haben, braucht Verteidiger, die auch mit den ganz eigenen Regeln des Kapitalmarkts vertraut sind. Unsere hochspezialisierten Anwälte verfügen über die Kenntnisse auch der außerstrafrechtlichen Vorschriften, um unsere Mandanten ganzheitlich zu beraten und erfolgreich zu verteidigen.


Korruption: Prävention und Verteidigung

Vor Korruption ist kein Unternehmen sicher, an Ländergrenzen machen Bestechung und Bestechlichkeit nicht Halt. Wir verfügen nicht nur im Bereich des klassischen Korruptionsstrafrechts über langjährige Verteidigungserfahrungen, sondern begleiten Mandanten mit unserer besonderen internationalen Kompetenz auch in grenzüberschreitenden Fällen. Diese umfassende Erfahrung prägt auch unsere präventive Beratung von Entscheidern, um Korruption im Unternehmen künftig effektiv zu unterbinden.


Wettbewerbsstrafrecht

Ob im Gesellschafterstreit, nach der Mitnahme von Geschäftsgeheimnissen oder beim Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Produkten: Gemeinsam mit unserem großen Netzwerk renommierter Kooperationskanzleien führen wir Mandanten sicher durch Krisensituationen im Bereich des Wettbewerbsstrafrechts.


Geldwäsche:
Prävention und Verteidigung

Sowohl die Beratung zur Geldwäsche-Prävention als auch die Verteidigung gegen Geldwäsche- Vorwürfe setzen Kenntnis und Verständnis interner Abläufe im Unternehmen voraus. Eine effektive Verteidigung basiert aber auch auf dem Wissen um die sich ständig verändernde Rechtslage im Bereich der Geldwäsche. 

Alle Rechtsanwälte der Kanzlei arbeiten mit hohem wissenschaftlichem Anspruch und sind auch dank unserer guten Vernetzung stets auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung. Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit unseren Mandanten Strategien zur Prävention und begleiten sie als Verteidiger, wenn Geldwäsche-Vorwürfe im Raum stehen.


Arbeitsstrafrecht

Die Pflichten des Arbeitgebers obliegen vor allem der Geschäftsführung und dem Vorstand. Viele dieser Pflichten sind kleinteilig ausformuliert und reguliert. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Verteidigung von Entscheidern führen wir unsere Mandanten durch dieses Dickicht von Vorschriften und entwickeln effektive Verteidigungsstrategien.


Insolvenzstrafrecht

Wenn eine unternehmerische Krise in der Insolvenz oder in Vorwürfen der Insolvenzverschleppung endet, braucht eine erfolgreiche Verteidigung vor allem die verständliche Erklärung komplexer wirtschaftlicher Zusammenhänge. Wir wissen, worauf es Staatsanwaltschaften und Behörden ankommt und stehen unseren Mandanten bei der Bewältigung der Krise zur Seite.


IT-Strafrecht / Cybercrime

Die Erhebung elektronischer Beweismittel (E-Evidence) spielt in vielen (wirtschafts-)strafrechtlichen Verfahren mittlerweile eine zentrale Rolle. Wir bringen sowohl die nötige Erfahrung als auch das technische Knowhow mit, um unsere Mandanten trotz der stetig wachsenden Befugnisse der Ermittlungsbehörden umfassend zu verteidigen. Auch bei Vorwürfen aus dem Bereich Cybercrime beraten wir unsere Mandanten in jedem Verfahrensstadium.


Weitere Schwerpunkte

Auch in weiteren Beratungsgebieten wie dem Umweltstrafrecht, dem Bilanzstrafrecht und bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zählen unsere Mandanten auf uns.