Michael Dölp

Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Staatssekretär a.D.

Zur Person

Rechtsanwalt Michael Dölp, der an den Universitäten Kiel, Innsbruck und Göttingen Rechtswissenschaften studiert hat, hat sich seit vielen Jahren dem materiellen Strafrecht und dem Strafprozessrecht verschrieben. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Richterdienst nach Erreichen der Altersgrenze Ende April 2018 war er lange Jahre Mitglied des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der seinerzeit für die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Saarland und für den OLG-Bezirk Braunschweig zuständig war, heute für die Länder Berlin, Hamburg, Bremen, Saarland, Sachsen und Schleswig - Holstein. In der Zeit der Zugehörigkeit zu diesem Senat hat er etliche richtungsweisende Entscheidungen mitbestimmt, sei es beispielsweise aus dem Bereich des Arzneimittel-, des Transplantationsrechts, des Insiderhandels, der Marktmanipulation und des weiteren Wirtschaftsstrafrechts (Betrug/Untreue pp), aus dem Bereich der Bestechung/Vorteilsnahme oder des sonstigen Straf- und Strafprozessrechts. Vor seiner Zeit beim Bundesgerichtshof hat Rechtsanwalt Michael Dölp seit Anfang der neunziger Jahre als Richter am Oberlandesgericht Celle vornehmlich in Staatsschutz-, Revisions- und Bußgeldsenaten und als Vorsitzender Richter von großen Strafkammern gewirkt. Durch die Bearbeitung unzähliger Strafverfahren und durch die Leitung vieler Hauptverhandlungen - herausragend war der Vorsitz in dem Strafverfahren im Zusammenhang mit dem ICE - Unglück in Eschede - hat er einen großen Wissens- und Erfahrungsschatz erworben. Eine Bereicherung seiner juristischen Arbeit stellen daneben seine Tätigkeiten als Richter in Zivilsenaten beim Oberlandesgericht Celle, unter anderem im Senat für Wettbewerbs- und Kartellrecht, sowie seine fast dreijährige Tätigkeit als Justiz-Staatssekretär des Landes Schleswig-Holstein dar, die ihn auch in politische Entscheidungsprozesse führte.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Mai 2018 hat Rechtsanwalt Michael Dölp eine Vielzahl Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vor Tatgerichten sowie in der Revisionsinstanz in unterschiedlichen strafrechtlichen Rechtsgebieten vertreten. Dazu berät er Firmen in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt -Michael Dölp ist Gründungsmitglied des Arbeitskreises „Die Strafjustiz in Niedersachsen".

Unter anderem als Referent ist er 2014 in der Universität Istanbul mit dem Thema „Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs im Strafverfahren" und auf dem Strafverteidigersymposium 2016 und 2018 in Karlsruhe mit den Themen „Auswirkungen der Tatprovokation auf den Schuld- und Strafausspruch" sowie „Umgang mit Binnendivergenzen" aufgetreten. Im September 2018 hielt Rechtsanwalt Michael Dölp bei einem Expertenseminar an der Universität Osnabrück in Anwesenheit von taiwanesischen Richtern und Angehörigen des Justizministeriums Taiwan einen Vortrag zur Öffentlichkeitsarbeit hiesiger Gerichte. 2019 trug er im Rahmen des Symposiums über den „Deal im chinesischen und deutschen Strafprozess" an der Universität Osnabrück vor. 2021 wirkte Rechtsanwalt Michael Dölp an der Erarbeitung von Grundlagen für einen vom Landtag des Landes Nordrhein - Westfalen in Auftrag gegebenen Bericht mit, mit dem die Möglichkeiten und Grenzen von komplexen Strafverfahren aufgezeigt worden sind. Darüber hinaus sind Beiträge von ihm in der Fachzeitschrift „Neue Zeitschrift für Strafrecht" und in der Deutsche Richterzeitung erschienen.

  • - Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 26. 1. 1989 - 1 StR 740/88 (Irrtum über das Bestehen eines
    Berufsverbots), NStZ 1989, 475 f

    - Zur Nichtbenachrichtigung des Beschuldigten nach § 168 c StPO, NStZ 1990, 117 f

    - Auswirkung des Verfalls von Wertersatz bei verbrauchtem Agentenlohn, NStZ 1993, 26 f

    - Dürfen Fragen von Berufsrichtern anlässlich der Beweisaufnahme beanstandet werden?, NStZ
    1993, 419 f

    - Abschied von der Hauptverhandlung, NStZ 1998, 235 f

    - Der Sachverständige im Strafprozess, Der Sachverständige 2004, 366 f und ZRP 2004, 235 f

    - Auswirkungen der Tatprovokation auf den Schuld-und Rechtsfolgenausspruch, StraFO 2016, 265 f

    - Aufgewacht?, DRiZ 2017, 123

    - Umgang mit Binnendivergenzen, StraFO 2018, im Druck Vorträge

    - 9/ 2008, Strafjustiz in Niedersachsen, Referat zum Thema Urteilsabsprachen/Konfliktverteidigung

    - 5/2014, Universität Istanbul, Gewährleistung rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

    - 3/2016, Strafverteidigersymposium Karlsruhe, Auswirkungen der Tatprovokation auf den Schuldund
    Strafausspruch

    - 7/2016, Universität Osnabrück, Erläuterung der Entscheidung des 2. Strafsenats des
    Bundesgerichtshofs (2 StR 97/14) zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation

    - 7/2017, Friedrich Naumann/Rudolf v. Bennigsen Stiftung, Niedersächsischer Richterbund,
    Richtervorbehalt in der StPO und im Polizeirecht

    - 4/2018, Strafverteidigersymposium Karlsruhe, Umgang mit Binnendivergenzen

    - 2012 bis 2017 Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in den Bundesländern Niedersachsen(OLG - Bezirk Braunschweig), Bremen, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Sachsen im
    materiellen Strafrecht und Strafprozessrecht


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